Bauzeichnungen – Was es gibt und was Sie brauchen

Bei der Planung eines Hauses, dem Umbau und der Modernisierung dienen Bauzeichnungen als Informationsquelle. Sie sind u.a. Grundlage des Baugenehmigungsverfahrens und dienen der Verständigung zwischen Bauherren, Architekten, Fachingenieuren, Baubehörden und Bauausführenden. Auch beim Ankauf von Immobilien sind technische Zeichnungen sehr wichtig. Sie zählen bei der Finanzierung zu den sogenannten beleihungsfähigen Unterlagen. Es existieren Bauzeichnungen in unterschiedlichster Art und Weise. Bei älteren Häusern gibt es vieler Orts keine oder nur unzureichende Grundrisse o.ä. Lesen Sie hier, wo und wie Bauzeichnungen in Deutschland normiert sind und was Käufer aus den Zeichnungen und Darstelllungen für wichtige Erkenntnisse ziehen können.

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1. Gesetzliche Normierung in der DIN 1356

Bauzeichnungen werden nach der DIN 1356 für den

Entwurf,
die Genehmigung,
die Ausführung und die
Abrechnung
von Bauten benötigt. Für die Planung der Bauprojekte werden

Vorentwurfszeichnungen,
Entwurfszeichnungen,
Bauvorlagezeichnungen und
Ausführungszeichnungen
erstellt. Die Bauausführung erfolgt nach den Ausführungszeichnungen. Diese sind für die Objektplanung, die Tragwerksplanung und andere Fachplanungen erforderlich. Es lassen sich die verschiedenen Bauzeichnungsarten wie folgt gliedern:

Vorentwurfszeichnungen
Entwurfszeichnungen
Bauvorlagenzeichnungen (Lageplan, Bauzeichnungen, Schnitte, Ansichten)
Ausführungszeichnungen
Positionspläne
Schalpläne
Rohbauzeichnungen
Bewehrungszeichnungen
Fertigteilzeichnungen
Verlegezeichnungen

2. Bauzeichnungen

In der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) vom 07.11.2016 werden u.a. folgende Bauvorlagezeichnungen gefordert:

Lageplan

„Der Lageplan ist auf der Grundlage der Liegenschaftskarte zu erstellen. Dabei ist ein Maßstab von mindestens 1: 500 zu verwenden. Ein anderer Maßstab ist zu wählen, wenn es für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich ist.“

Bauzeichnungen

„In den Bauzeichnungen sind darzustellen:

Grundrisse aller Geschosse mit Angabe der vorgesehenen Nutzung der Räume und mit Einzeichnung der

Treppen
lichten Öffnungsmaße der Türen sowie deren Art und Anordnung an und in Rettungswegen
Abgasanlagen
Räume für die Aufstellung von Feuerstätten unter Angabe der Nennleistung sowie der Räume für die Brennstofflagerung unter Angabe der vorgesehenen Art und Menge des Brennstoffes
Aufzugsschächte, Aufzüge einschließlich der nutzbaren Grundflächen der Fahrkörbe von Personenaufzügen
Installationsschächte, -kanäle und Lüftungsleitungen, soweit sie raumabschließende Bauteile durchdringen
Räume für die Aufstellung von Lüftungsanlagen
bei Wohngebäuden die barrierefrei nutzbaren Wohnungen

Schnitte, aus denen auch ersichtlich sind

die Gründung der geplanten baulichen Anlage und, soweit erforderlich, die Gründungen benachbarter baulicher Anlagen
der Anschnitt der vorhandenen und der geplanten Geländeoberfläche
der höchste gemessene Grundwasserstand (HGW) oder der höchste zu erwartende Grundwasserstand (zeHGW) über NHN
die Höhenlage des Erdgeschossfußbodens mit Bezug auf das Höhenbezugssystem gemäß § 1 Absatz 6
die Höhe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der geplanten Geländeoberfläche im Mittel,
die lichten Raumhöhen
der Verlauf der Treppen und Rampen mit ihrem Steigungsverhältnis
die Wandhöhe
die Dachneigungen

Ansichten der geplanten baulichen Anlage mit dem Anschluss an Nachbargebäude unter Angabe von Baustoffen und Farben sowie der vorhandenen und geplanten Geländeoberfläche und des Straßengefälles.

3. Nutzen von Bauzeichnungen für Immobilienkäufer

Käufer sollten darauf achten, dass die Bauzeichnungen vollständig und aktuell (Zeichnung entspricht der Realität) vorliegen. Zudem müssen die Bauzeichnungen eine gute (lesbare) Qualität aufweisen.

Lageplan:

Durch die kleinmaßstäbliche Darstellung (meist 1:500) sind die baulichen Anlagen gut auf dem Grundstück sichtbar. Es ist u.a. zu erkennen, ob Abstandsflächen zu den Nachbarn eingehalten werden oder ob nachbarschaftliche Probleme (z.B. Überbau) bestehen. Zudem können Baulinien oder Baugrenzen (sofern ein Bebauungsplan existiert) einfach abgegriffen werden.

Grundrisse:

Je Etage ist hier die genaue Raumaufteilung und somit Grundrisssituation ablesbar. Grundrisse sollten bemaßt sein, so dass auch eine Prüfung der Wohnfläche möglich ist. Auch kann man auf Grundrissen oftmals Wandaufbauten und Wandstärken erkennen, die ggf. Rückschlüsse auf statische Eigenschaften zulassen. Schornsteine, Sanitäreinrichtungen (und somit Positionen von Steige- und Fallleitungen) gehören ebenfalls zu den Erkenntnissen von Grundrisszeichnungen.

Schnitte:

Anhand des Gebäudeschnittes sind schnell die Geschosshöhen ablesbar. Im Dachgeschoss (sofern vorhanden) sind Dachform, Dachkonstruktion und ggf. vorhandene Drempel sichtbar.

Ansichten:

Hieraus lässt sich das Bauwerk von allen Seiten betrachten. Man erhält somit einen vollständigen Überblick über die baulichen Anlagen.

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