Die 3 größten Fehler von Immobilienverkäufern und wie Sie diese vermeiden
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Immobilienverkauf wird von vielen Eigentümern als einfach angesehen. Schließlich gibt es viele Interessenten die angeblich „Schlange“ stehen. Außerdem denken viele Eigentümer dass sie nur viel Zeit brauchen, um ihren Wunschkaufpreis zu erzielen. Das viele Immobilienbesitzer dabei in kostspielige Fallen tappen können, wird dabei leider unterschätzt. Grund genug, die 3 größten Fehler beim Immobilienverkauf aufzuzeigen, damit Sie unnötige Kosten vermeiden und sicher verkaufen können.
Fehler Nr. 1. „Ich verkaufe selbst am Besten“:
Schnell ein paar Fotos gemacht, die wichtigsten Immobilienfakten zusammengesucht und fertig ist das Exposé. Ein Inserat bei einem Immobilienportal im Internet aufzugeben ist kinderleicht, ebenso eine Zeitungsannonce. Ist das alles wirklich so einfach? Bei genauerer Betrachtung: Nein! Fotos kann jeder machen, aber nicht jeder kann fotografieren. Dazu müssen, bevor man auf den Auslöser drückt, erstmal die perfekten Rahmenbedingungen geschaffen werden (Aufräumen, ggf. Mobiliar positionieren, Lichtverhältnisse beachten, Perspektive wählen etc.). Danach erhalten die Fotos noch einen Feinschliff mittels Grafikprogramm. Gleiches gilt für die optimale Beschreibung der Immobilie. Bevor man Fakten zusammentippt, muss eine Stärken-/Schwächenanalyse und darauf aufbauend eine Zielgruppenanalyse durchgeführt werden, da der Schlüssel zum Erfolg in der richtigen Kundenansprache liegt.
Immobilienprofis wissen, dass man eigene Immobilien nie selbst vermarkten sollte. Zum einen werden Interessenten eingeschüchtert, sie trauen sich nicht mehr kritische Punkte anzusprechen und zum anderen ist man als Eigentümer viel zu emotional bei der Sache, was schnell zu unbedachten Aussagen führt, die den Verkauf boykottieren.
Mein Tipp: Ein Verkauf durch einen Dritten schafft die nötige Transparenz und Objektivität.
Fehler Nr. 2: „Denkfalle Kaufpreis – Runtergehen kann ich immer noch“
Von vielen Eigentümern hört man die berühmten Worte: „Ich muss jetzt nicht verkaufen. Ich habe Zeit und möchte meinen Traumpreis realisieren.“ Das ist natürlich eine gute Ausgangsposition. Unter Zeitdruck zu verkaufen, würde kein Profi raten. Was ist aber, wenn die Immobilie zu teuer angeboten wird, was in ca. 90 % der Fälle geschieht.? Wir Menschen neigen dazu, unseren Besitz mit einem emotionalen Mehrwert zu versehen. Neben dem „richtigen“ Preis ist auch der Zeitpunkt entscheidend. Und hier gibt es beim Immobilienverkauf eine goldene Regel: Im ersten Angebotsmonat ist das Interesse an dem Objekt am größten und somit besteht hier die beste Möglichkeit für einen hohen Kaufpreis. Da aber nur eine überschaubare Gruppe ernsthafter Interessenten zu einem bestimmten Zeitpunkt nach einer entsprechenden Immobilie sucht, wird mit fortschreitender Verkaufsdauer die Chance, dass Angebot und Nachfrage sich treffen, immer kleiner. Eine Immobilie die 6 Monate und länger angeboten wird, fällt sogar negativ auf. Es wird vermutet, dass irgendetwas nicht stimmen kann.
Mein Tipp: Lassen Sie eine professionelle Immobilienbewertung durchführen und sich bei der Preisstrategie beraten.
Fehler Nr. 3: „Interessenten sind Käufer“
Oft agieren private Immobilienverkäufer sehr unachtsam und unterschätzen zudem den enormen Zeitaufwand bei der Beantwortung der Anfragen und Nachfragen. Mal angenommen, es melden sich auf eine Immobilienanzeige 50 Interessenten, wahlweise per E-Mail, Telefon oder stehen direkt vor der Tür. Wie organisieren sie das? Wenn Sie alle „Besucher“ durch Ihr Haus schleusen, wird es schnell unübersichtlich. Und wer möchte schon unzählige fremde Menschen in seinem Zuhause haben? Unter den sogenannten Interessenten befinden sich zunehmend auch Kriminelle, die in organisierten Strukturen Immobilien ausspionieren. Gehen wir aber mal vom Positiven aus, dass sich ein Käufer findet. Was passiert, wenn der Kaufpreis nicht pünktlich oder gar nicht gezahlt wird? Die Rückabwicklung birgt große Gefahren. So ist es u.a. schwierig oder sehr zeitaufwendig, die bereits eingetragene Auflassungsvormerkung zur Löschung zu bringen. Solange diese Vormerkung im Grundbuch steht, ist die Immobilie unverkäuflich.
Mein Tipp: Klären Sie vorab, ob Sie Anfragen, Besichtigungen, Nachfragen, Besorgung fehlender Objektunterlagen etc. zeitlich selbst organisieren können und ob Sie sich ausreichend sicher fühlen, mit den verschiedenen Menschen angemessen und objektiv zu verhandeln.