Die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Immobiliengeschäft
1 Min.
Neben der Schufa-Auskunft gilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung als eine solche Gewährleistung, weil das Finanzamt darin erklärt, dass Sie als Kreditnehmer Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen sind. Doch was genau dokumentiert diese Bescheinigung?
Für die Rechtswirksamkeit eines Immobilienverkaufs ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags in Deutschland Pflicht. Ist dies geschehen, muss Ihr Notar den Vertrag sowie eine Veräußerungsanzeige der Grunderwerbssteuerstelle des Finanzamtes zukommen lassen. In diesem Dokument ist die unausgefüllte Unbedenklichkeitsbescheinigung enthalten.
Die Bestätigung der Unbedenklichkeit als Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung
Ist die Behörde anhand der notariellen Unterlagen über den beabsichtigten Eigentümerwechsel informiert, wird sie Ihnen die Grunderwerbsteuer in Rechnung stellen. Erst wenn Sie diese beglichen haben, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Vorher besteht keine Befugnis, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, Abteilung I, vorzunehmen – außer in wenigen Ausnahmefällen, wenn Sie z. B. mit dem Verkäufer verheiratet oder sie beide Verwandte ersten Grades sind.
Obgleich die Zahlung keine juristische Notwendigkeit für die Eigentumsumschreibung darstellt, nehmen die Grundbuchämter ohne diese Bescheinigung in der Praxis keine Eintragung vor – selbst wenn Sie den Kaufpreis bereits entrichtet haben.
Je nach Finanzbehörde kann die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bis zu vier Wochen dauern – gerechnet vom Tag der Überweisung. Wenn die Zahlung des Kaufpreises beispielsweise sechs Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages erfolgen soll, kann diese Frist zeitlich kritisch werden. Daher ist es ratsam, die Grunderwerbsteuer zeitnah zu bezahlen, damit Ihr Kauf auch auf Grundbuch-Ebene erfolgreich abgewickelt werden kann.
So nehmen Sie eine Abkürzung
Um die Unbedenklichkeitsbescheinigung so schnell wie möglich zu erhalten, können Sie sich die Zahlung der Grunderwerbsteuer von Ihrer Bank bestätigen lassen und dieses Dokument entweder dem Grundbuchamt oder Ihrem Finanzamt persönlich vorlegen. Die Bescheinigung wird dann rascher ausgestellt.