Durch Eigentum verbunden – Die Wohnungseigentümergemeinschaft

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Dieser Beitrag wurde am 19. Juni 2020 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
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Wenn Sie eine Wohnung gekauft haben, sind Sie automatisch auch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geworden. Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung haben Sie Sondereigentum erworben und Anteile an Gemeinschaftseigentum. Das bringt Rechte aber auch Pflichten mit sich.

Immobilieneigentum wird mit der Teilungserklärung aufgeteilt. Damit entsteht auch die WEG. Die Teilungserklärung gehört zu den wichtigsten Dokumenten des Immobilienverwalters. Sie regelt sowohl die Aufteilung des Gebäudes als auch die Rechten und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer.

Alle Besitzer einer Wohnung (Sondereigentum) sowie die Räumlichkeiten einer WEG-Immobilie, die als Teileigentum geführt werden, bilden eine WEG. In einem Vertrag werden Sondereigentum wie Wohnungen und Teileigentum wie beispielsweise gewerbliche Räume dokumentiert. Da alle Miteigentümer einer WEG immer Sonder- oder Teileigentum sowie zusätzlich Anteile am Gemeinschaftseigentum besitzen, müssen sich Miteigentümer an den Ausgaben der WEG beteiligen.

Um die Ausgaben der WEG zu decken, zahlen Miteigentümer ein Hausgeld. Dieses wird in der Regel monatlich im Voraus bezahlt, entsprechend der jeweiligen Miteigentumsanteile. Das Hausgeld ist also eine Art Abschlagszahlung für die Kosten zur Bewirtschaftung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.

Da in einer WEG unterschiedliche Menschen mit jeweils eigenen Charakteren, Interessen und Ansichten miteinander verbunden sind, bleiben auch mal Konflikte nicht aus. Mindestens einmal pro Jahr muss die Eigentümerversammlung stattfinden. In dieser Versammlung berät die Eigentümergemeinschaft nach gemeinschaftlich-demokratischen Regeln die Verwaltung und Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums. Alle Miteigentümer sollten sich mit dem nötigen Respekt begegnen und auch kritische Stimmen anhören. Nur so kann die Eigentümerversammlung konstruktiv arbeiten.

Gelegentlich kommt es aber vor, dass Miteigentümer sich uneinig sind. Schließlich geht es um finanzielle und verwaltungstechnische Angelegenheiten, die für die Laien oft nicht leicht verständlich sind. Das kann dazu führen, dass Miteigentümer entweder zu hohe Kosten tragen müssen, oder im umgekehrten Fall die monatlichen Abschläge zur Deckung der Kosten nicht ausreichen. Ebenso kann bei ungenügender Pflege des Gemeinschaftseigentums der bauliche Zustand des Hauses verschlechtern, was zu einer Wertminderung der Immobilie führen kann.

Eine professionelle Hausverwaltung beugt solchen Entwicklungen vor. Sie kümmert sich um die ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilie. Sie ist mit der Verwaltung der Finanzen wie dem Hausgeld, der Begleichung von Rechnungen, dem Prüfen der Kontostände, der Bildung von Rücklagen der WEG sowie der Erstellung der Jahresabrechnung pro Wirtschaftsjahr vertraut. Ebenso sorgt sie für eine ordnungsgemäße Durchführung der Eigentümerversammlung sowie einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung. Schließlich gibt es auch hier rechtliche Fallstricke. Darüber hinaus stellt sie die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums sicher, damit der Wert und der Bauzustand der gemeinsamen Immobilie erhalten bleiben.

Suchen Sie einen professionellen Immobilienverwalter, der sich um die Wohnungseigentümergemeinschaft kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Infos finden Sie hier:

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Wohnungseigentuemerversamlung.pdf?__blob=publicationFile&v=8

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigent%C3%BCmergemeinschaft

https://www.sueddeutsche.de/geld/eigentuemerversammlung-vertagen-was-geht-1.4871154

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © photographee.eu/Depositphotos.com

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