Scheidung und gemeinsames Eigenheim – was können Sie tun?
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Der endgültige Abschied aus der Ehe ist neben der emotionalen Achterbahn auch mit zahlreichen weiteren Unannehmlichkeiten verbunden. Dazu gehört auch die Frage, wie es mit der gemeinschaftlichen Immobilie nun weitergehen soll. Welche Möglichkeiten haben Sie und was ist die beste Lösung?
Selbst wenn nur einer von Ihnen beiden im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, muss der andere laut Bürgerlichem Gesetzbuch dem zustimmen, was mit Ihrem Haus bzw. Ihrer Eigentumswohnung geschehen soll.
Im Wesentlichen gibt es für Sie drei Verfahrensweisen:
1. Sie vermieten Ihre Immobilie
Gehört Ihnen ein Einfamilienhaus, ist dieser Weg oft unwirtschaftlich. In der Regel sind nur eher genormte Immobilien wie Wohnungen und Reihen- oder Doppelhäuser mit relativ kleinem Grundstück und neueren Baujahrs sinnvoll zu vermieten, da sich hier der Instandhaltungsaufwand, die Rücklage, die Verwaltungskosten etc. in einem überschaubareren Rahmen bewegen.
Entscheiden Sie sich für diese Variante, muss ein Miteinander zwischen Ihnen möglich sein, da sie beide als Vermieter fungieren und die damit verbundenen Aufgaben wahrzunehmen haben. Zudem tragen sowohl Sie als auch Ihr ehemaliger Partner das Risiko unzuverlässiger Mieter und damit auch das eines eventuellen Mietausfalls.
Sollten Sie später einen Verkauf in Betracht ziehen, planen Sie bitte ein, dass bei vermieteten Immobilien oftmals ein geringerer Kaufpreis als bei leerstehenden erzielt wird.
2. Sie behalten die Immobilie, der andere wird ausgezahlt – oder umgekehrt
Dazu muss sich einer von Ihnen bereit erklären, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten. Dieser erhält dafür von dem dann verbleibenden Eigentümer eine Entschädigung. Dabei sollten Sie aber auch an Folgendes denken:
die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag inklusive Ausschluss an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten
die Fälligkeit der Grunderwerbssteuer bei Eigentumsübertragung
die ausnahmslose Übertragung aller anderen Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, auf den zukünftig alleinigen Besitzer
die Auflistung sämtlicher weiterer Verbindlichkeiten und Belastungen wie z. B. mögliche offene Reparaturleistungen u. a.
Bei diesem komplexen Procedere bietet Ihnen Jana Braun als DEKRA-zertifizierte Immobilienbewerterin kostengünstige und belastbare Wertexpertisen an, um eine Basis für Ihre finanzielle Einigung zu schaffen.
3. Sie verkaufen die Immobilie
Meist erweist sich das als der beste Ausweg – da Sie sich beide langfristig emotional und auch materiell befreien.
Auf der einen Seite steht die finanzielle Entlastung, da die beschwerenden Immobilien-Kredite aus dem Verkaufserlös getilgt werden. Damit schließen Sie Risiken wie die Verschlechterung der gesundheitlichen bzw. finanziellen Situation eines oder beider ehemaliger Partner und so auch der Kreditkonditionen aus und umgehen eine sonst möglicherweise notwendige Anschlussfinanzierung. So erreichen Sie Ihre Schuldenfreiheit sowie eventuell einen Gewinn, da die nach der Tilgung verbleibende Summe zu gleichen Teilen unter Ihnen aufgeteilt wird.
Auf der anderen Seite könnten Sie in der Zukunft neue Partnerschaften eingehen oder Familien gründen. Eine gemeinsame Immobilie mit dem ehemaligen Partner kann das frische Glück belasten.
Wenn Sie sich über das weitere Vorgehen bezüglich Ihrer Immobilie noch nicht im Klaren und grundsätzlich einig sind, können Sie gerne die Unterstützung von Frau Jana Braun als Mediatorin in Anspruch nehmen, die neutral zwischen Ihnen beiden und ggfs. weiteren möglichen Beteiligten vermittelt – für einen guten und sauberen Abschluss.