Checkliste: Scheidungsimmobilie
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Der Verkauf der Scheidungsimmobilie
- Vorteil: dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn auf der Immobilie Schulden lasten und die Immobilienfinanzierung noch läuft
- Nachteil: bei einer Rückzahlung vor Ablauf der Zinsbindung verlangen die meisten Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung
- Achtung: können sich die beiden Ex-Partner nicht einigen, kann dies bis zu einer Zwangsversteigerung führen, was sich oftmals negativ auf den Verkaufswert auswirkt
Vermietung der Scheidungsimmobilie
- Vorteil: soll die Immobilie im Besitz der Familie bleiben, ist dies sinnvoll
- Nachteil: das Scheidungspaar sollte kooperativ genug sein, um sich gemeinsam um die Vermietung und Verwaltung zu kümmern
- Wichtig: die Verwaltung einer Immobilie funktioniert oft nur, wenn das Scheidungspaar noch gut miteinander auskommt, ansonsten ist Streit vorprogrammiert
- Achtung: falls der Kredit der Immobilie noch läuft, sollten die Mieten ausreichend hoch sein, um die monatlichen Raten abzudecken
Übernahme der Scheidungsimmobilie durch den Ex-Partner
- Wichtig: derjenige, der die Immobilie übernimmt, muss finanziell gut genug aufgestellt sein, um den anderen Partner auszuzahlen. Läuft der Immobilienkredit noch, muss auch dieser weiterhin beglichen werden, hinzu kommen Wohn- und Instandhaltungskosten
- Achtung: bei einer Immobilienübernahme besteht häufig die Gefahr einer finanziellen Überlastung, daher sollte man vorher alles gründlich durchrechnen
Einer der beiden bleibt in der Immobilie und zahlt Miete an den Ex-Partner
- Vorteil: bei diesem Modell können Unterhaltszahlungen mit der Miete verrechnet werden
- Nachteil: es haften beide für laufende Immobilienkredite, wird einer der Ex-Partner zahlungsunfähig, muss der andere auch dessen Restschuld übernehmen
- Achtung: falls der Kredit nicht mehr abgezahlt werden kann, droht schnell die Zwangsversteigerung
Foto: © serezniy/Depositphotos.com
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