Notarkosten beim Immobilienkauf: Wofür sie entstehen und wer sie bezahlt
4 Min.
Beim Kauf einer Immobilie ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben. Die dabei entstehenden Gebühren zählen zu den festen Nebenkosten und sollten von Anfang an in die Finanzplanung einbezogen werden. Vielen Käufern ist allerdings nicht bewusst, welche Leistungen mit diesen Kosten abgedeckt sind. Anders als bei vielen anderen Dienstleistungen können die Gebühren nicht frei ausgehandelt werden, sondern richten sich nach gesetzlichen Vorgaben.
Mehr als die reine Vertragsbeurkundung
Die Aufgabe des Notars beschränkt sich nicht auf das Verlesen und Unterzeichnen des Kaufvertrags. Er prüft die Vereinbarungen, erklärt den Beteiligten die rechtliche Bedeutung der einzelnen Regelungen und sorgt dafür, dass der Eigentumswechsel ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Dazu veranlasst er unter anderem die notwendigen Eintragungen im Grundbuch. Je nach Einzelfall gehört hierzu beispielsweise die Auflassungsvormerkung, mit der der Anspruch des Käufers auf die spätere Eigentumsübertragung abgesichert wird. Darüber hinaus fordert der Notar erforderliche Unterlagen an, stimmt sich mit Behörden und finanzierenden Banken ab und begleitet die abschließende Umschreibung des Eigentums.
Die Notarkosten beziehen sich somit nicht allein auf den Beurkundungstermin. Sie decken vielmehr die gesamte rechtliche Abwicklung des Immobiliengeschäfts ab.
So werden die Gebühren berechnet
Die Kosten setzen sich üblicherweise aus den Gebühren für die notarielle Tätigkeit und den entstandenen Auslagen zusammen. Zusätzlich fallen in den meisten Fällen Gebühren beim Grundbuchamt an.
Grundlage für die Berechnung ist das Gerichts- und Notarkostengesetz, kurz GNotKG. Dadurch gelten für notarielle Leistungen in ganz Deutschland einheitliche Gebührensätze. Der Notar legt seine Preise also nicht selbst fest. Entscheidend ist in der Regel der sogenannte Geschäftswert, der beim Immobilienkauf meist dem vereinbarten Kaufpreis entspricht.
Wie hoch die Kosten im konkreten Fall sind, hängt daher insbesondere vom Immobilienwert und vom Umfang der erforderlichen Leistungen ab. Wird der Kauf durch ein Darlehen finanziert, muss häufig eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden. Auch dafür entstehen zusätzliche Gebühren. Weitere Kosten können beispielsweise für besondere Vertragsentwürfe, Erklärungen oder Beglaubigungen anfallen. Auch diese Positionen sind gesetzlich geregelt.
Welche Partei die Kosten übernimmt
In der Praxis trägt der Käufer üblicherweise den größten Teil der Notar- und Grundbuchgebühren. Dazu gehören vor allem die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die spätere Eintragung als neuer Eigentümer.
Bestimmte Ausgaben können jedoch dem Verkäufer zugeordnet werden. Muss eine noch eingetragene Grundschuld gelöscht oder die Immobilie von bestehenden Belastungen befreit werden, übernimmt in der Regel der Verkäufer die damit verbundenen Kosten. Die genaue Verteilung der einzelnen Positionen wird üblicherweise im Kaufvertrag festgehalten.
Kaufinteressenten sollten Notar- und Grundbuchkosten ebenso wie die Grunderwerbsteuer und eine mögliche Maklerprovision bei ihrer Finanzierung berücksichtigen. Sie gehören zu den klassischen Erwerbsnebenkosten. Eine allgemeingültige Gesamtsumme lässt sich nicht nennen, da neben dem Kaufpreis auch Finanzierungsgrundschulden und der individuelle Vertragsaufwand eine Rolle spielen. Die Höhe der Gebühren hängt jedoch nicht vom Verhandlungsgeschick der Beteiligten ab.
Rechtliche Sicherheit für Käufer und Verkäufer
Notarkosten mögen zunächst wie eine zusätzliche finanzielle Belastung wirken. Sie dienen jedoch der rechtssicheren Abwicklung eines Geschäfts, das für viele Menschen zu den größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens zählt.
Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und hat die Interessen beider Vertragsparteien zu berücksichtigen. Durch seine Prüfung und Begleitung lassen sich unklare Vereinbarungen, rechtliche Fehler und Probleme bei der Eigentumsübertragung vermeiden. Gerade bei hohen Vermögenswerten bietet diese Absicherung sowohl Käufern als auch Verkäufern einen wichtigen Schutz.
Nebenkosten frühzeitig einplanen
Wer vor dem Kauf oder Verkauf Klarheit über die voraussichtlichen Notarkosten haben möchte, sollte sich rechtzeitig informieren. Ein erfahrener Immobilienmakler kann eine erste Einschätzung zu den typischen Erwerbsnebenkosten geben. Für eine genaue Berechnung kann der Notar die Gebühren anhand des jeweiligen Geschäftswerts ermitteln.
Gut vorbereitet ins Immobiliengeschäft
Sie möchten wissen, welche Nebenkosten bei Ihrem Kauf oder Verkauf zu berücksichtigen sind? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich und unterstützen Sie bei der sicheren Planung.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Copyright: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT