Diese 6 Fragen sollten beim Immobilienkauf gestellt werden

Für viele Menschen ist der Immobilienerwerb die größte Investition in ihrem Leben. Beim Ankauf von Privatpersonen gilt: „Gekauft wie gesehen“. Grund genug sich vor der Unterschrift beim Notar sorgfältig mit der Wunschimmobilie zu beschäftigen. Hier erfahren Sie welche Fragen Sie stellen müssen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

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1. Wann wurden wichtige Bauteile zuletzt instandgesetzt/modernisiert?

Unterschätzen Sie nicht die Investitionskosten bei nachträglichen Modernisierungen. Wenn eine Immobilie älter als 30 Jahre ist, sollten Sie folgende Elemente genauer untersuchen:

Dach bzw. Dacheindeckung mit Wärmeschutzstandard

Leitungssysteme (Wasser, Abwasser, Heizung, Elektrik)

Fenster mit Wärmeschutzstandard

Fassaden mit Wärmeschutzstandard

Heizungsanlage mit Wirkungsgrad

Fragen Sie den Makler, bzw. Verkäufer nach evtl. durchgeführten Modernisierungen, sofern diese noch nicht im Grundbuch aufgeführt sind.

2. Bestehen Rechte und/oder Belastungen am Grundstück?

Informieren Sie sich umfassend über die Rechtssituation der Immobilie. Es gibt eine Vielzahl von möglichen Belastungen. In jedem sollten Sie prüfen:

– Bestehen Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs? Wenn dem so ist, sollten Sie unbedingt die dazugehörige Eintragungsbewilligung beim Amtsgericht einsehen, bzw. sich beim Makler danach erkundigen.

– Bestehen Baulasten? Hier müssen Sie beim zuständigen Bauaufsichtsamt nachfragen. – Ein guter Makler fragt das für Sie an.

– Sind alle Erschließungskosten bezahlt? Es ist nicht selten, dass die Gemeinde erst Jahre oder Jahrzehnte später abrechnet. Dazu geben die Verkäufer Auskunft.

– Ist das Grundstück als Altlastenverdachtsfläche ausgewiesen? Ggfs. Wenn die Vornutzung entsprechenden Verdacht plausibel macht (Tankstelle, Lagerei von Ölen etc.), sollte bei unbebauten Grundstücken eine Auskunft aus dem Altlastenkataster eingeholt werden .

– Bestehen nachbarschaftsrechtliche Probleme (z.B. Abstandsflächen nicht eingehalten)?

– Stehen die Gebäude unter Denkmalschutz?

– Bei unbebauten Grundstücken oder abrissreifen Gebäuden ist in jedem Fall das Bauplanungsrecht (Was darf ich auf dem Grundstück bauen) zu erfragen.

Bei vermieteten Objekten ist zusätzlich der Mietvertrag einzusehen und es muss sichergestellt sein, dass keine Mietrückstände bestehen und auch keine Mietklagen anhängig sind.

3. Ist der Verkäufer auch der Eigentümer gemäß Grundbuch?

Nur der oder die Eigentümer, die im Grundbuch eingetragen sind, dürfen einen wirksamen Kaufvertrag abschließen. Bei Ehepartnern, Gesellschaften oder Erbengemeinschaften können mehrere Eigentümer bestehen. Daher sollten Sie am Anfang klären, ob Sie es tatsächlich mit dem Eigentümer zu tun haben und ob es noch weitere Eigentümer gibt.

Ein Qualitätsmakler hat diese Fragen bereits vor der Vermarktung geklärt und steht Ihnen für Ihre Fragen dazu zur Seite.

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