
Verkauft: Grundstück in Zepernick
Eckdaten
Objekt-ID: | 5399 |
Lage: | 16341 Panketal |
Immobilienart: | Wohngrundstück |
Grundstücksfläche: | ca. 740,00 m² |
Lage
S-Bahnhof Zepernick S 2 ca. 500 m fußläufig, Kitas, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten im Ort
Zepernick gehört zur Gemeinde Panketal und grenzt unmittelbar an Berlin-Pankow an.
Zepernick gehört zur Gemeinde Panketal und grenzt unmittelbar an Berlin-Pankow an.
Beschreibung
Dieses Grundstück liegt in zweiter Reihe in zentraler Wohngebiets-Lage in Zepernick.
Es ist gemäß der Nachbarbebauung bebaubar.
Die Firsthöhe des Neubaus darf die in der näheren Umgebung vorhandenen Firsthöhen der Bestandsgebäude nicht überschreiten. Hier ist ein max. Richtwert von ca. 8,50 m nicht zu überschreiten.
Die Grundfläche des Neubaus inkl. Terrasse darf die in der näheren Umgebung vorhandenen Gebäudegrundflächen der Bestandsgebäude nicht überschreiten. Hier ist ein Richtwert von max. 130 m² nicht zu überschreiten.
Zu beachten ist eine max. zulässige Grundflächenzahl von 0,3; 30 % (Richtwert) der Gesamtgrundstücksfläche dürfen durch das Wohnhaus, Zufahrten, Stellplätze, Garagen/Carports, Nebenanlagen (Geräteschuppen etc.), Pools etc. versiegelt werden.
Je Einfamilienhaus sind 2 Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen und dauerhaft vorzuhalten.
Auf dem Grundstück befinden sich ein Wochenendhaus und ein Schuppen.
Die Zuwegung ist 2,50 m breit, ca. 40 m lang und gehört zum Grundstück.
Auf dem Grundstück liegen folgende Medien an: Strom, Wasser.
Gas und Abwasser liegen in der Straße.
Es ist gemäß der Nachbarbebauung bebaubar.
Die Firsthöhe des Neubaus darf die in der näheren Umgebung vorhandenen Firsthöhen der Bestandsgebäude nicht überschreiten. Hier ist ein max. Richtwert von ca. 8,50 m nicht zu überschreiten.
Die Grundfläche des Neubaus inkl. Terrasse darf die in der näheren Umgebung vorhandenen Gebäudegrundflächen der Bestandsgebäude nicht überschreiten. Hier ist ein Richtwert von max. 130 m² nicht zu überschreiten.
Zu beachten ist eine max. zulässige Grundflächenzahl von 0,3; 30 % (Richtwert) der Gesamtgrundstücksfläche dürfen durch das Wohnhaus, Zufahrten, Stellplätze, Garagen/Carports, Nebenanlagen (Geräteschuppen etc.), Pools etc. versiegelt werden.
Je Einfamilienhaus sind 2 Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen und dauerhaft vorzuhalten.
Auf dem Grundstück befinden sich ein Wochenendhaus und ein Schuppen.
Die Zuwegung ist 2,50 m breit, ca. 40 m lang und gehört zum Grundstück.
Auf dem Grundstück liegen folgende Medien an: Strom, Wasser.
Gas und Abwasser liegen in der Straße.
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